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1. Veneers

Veneers sind Verblendschalen, die in der Regel aus Glaskeramiken oder Feldspatkeramiken bestehen. Diese werden vom Zahnarzt (…)

2. Bleaching

In unserer Praxis in Sinsheim bieten wir Ihnen In-Office-Bleaching (Power Bleaching), Home-Bleaching und die Walking-Bleach-Technik an.

3. Invisalign

Die Invisalign ist als unsichtbare Zahnspange bekannt, die individuell an den Patienten angepasst wird.

Gelbe Zähne: 6 Ursachen, die Sie leicht vermeiden können

Gelbe Zähne sind ein ästhetisches Problem, das sich negativ auf das eigene Wohlbefinden auswirkt. 

Das wichtigste auf einen Blick:

Übersicht

Gelbe Zähne sind ein ästhetisches Problem, das sich negativ auf das eigene Wohlbefinden auswirkt. 

Gelbe Zähne vermeiden

Wodurch werden gelbe Zähne verursacht?

Zu den häufigsten Ursachen zählen:

  1. Veranlagung: Die Zahnfarbe ist tatsächlich individuell und kann bei manchen Menschen von Natur aus gelber sein, als bei anderen.
  2. Alter: Im natürlichen Alterungsprozesses wird der weiße Zahnschmelz immer dünner, wodurch das darunter liegende gelbe Zahnbein (Dentin) zunehmend durchscheint.
  3. Rauchen: Dass Zigaretten schädlich für den Körper und die eigene Gesundheit sind, ist allgemein bekannt. Tabak verursacht unter anderem Zahnverfärbungen, Mundgeruch und erhöht auch das Risiko für Karies sowie Tumoren im Mundbereich (zum Beispiel Speicheldrüsenkrebs).
  4. Kaffee, Tee, Rotwein: Durch einen häufigen Konsum von Kaffee, Tee, Rotwein und auch anderen Genuss- und Nahrungsmitteln werden Farbpartikel auf der Zahnoberfläche hinterlassen. Mit der Zeit dringen diese in den Zahnschmelz ein. Das Resultat sind bräunlich-gelbe Zähne.
  5. Mangelnde oder falsche Mundhygiene: Werden die Zähne unregelmäßig oder nicht gründlich genug geputzt, bilden sich auf Dauer Zahnbeläge (Plaque) und Zahnstein.
  6. Medikamente: Es gibt Arzneien, die ebenfalls gelbe Zähne und andere Zahnverfärbungen hervorrufen können. Auch bei Mundspüllösungen mit dem antibakteriellen Wirkstoff Chlorhexidin sollte Vorsicht geboten sein. Denn dieser verursacht unschöne Verfärbungen an den Zähnen.

Gelbe Zähne stellen für viele Menschen ein ernstes kosmetisches Problem dar. Nicht nur lebende Zähne sind von Verfärbungen betroffen. Abgestorbene und künstliche Zähne sowie Kunststofffüllungen können sich ebenfalls verfärben. Zahnverfärbungen werden in zwei Gruppen aufgeteilt:

  • Zahnverfärbungen im Zahninneren (intrinsisch): Als intrinsische Zahnverfärbungen werden Verfärbungen im Inneren des Zahnbeins oder Zahnschmelzes bezeichnet. Sie können entweder während der Zahnentwicklung (z.B. durch Stoffwechselerkrankungen) oder nach dem Durchbruch der Zähne entstehen. Zum Beispiel durch Wurzelfüllmaterialien, aber auch durch natürliche Alterungsprozesse.
  • Zahnverfärbungen durch Zahnauflagerungen (extrinsisch): Extrinsische Zahnverfärbungen werden durch Farbpartikel (Chromogene) verursacht, die sich entweder direkt auf der Zahnoberfläche oder im Zahnoberhäutchen ablagern. Nahrungs- und Genussmitteln, Medikamente oder Mundspüllösungen können dafür verantwortlich sein.

Extrinsische Zahnverfärbungen können durch Weißmacher-Zahncremes entfernt werden. In den aufhellenden Zahnpasten ist meist Titanoxid enthalten. Das weiße Pigment verbleibt auf der Zahnoberfläche. Dadurch sehen die Zähne für kurze Zeit heller aus.

Vor der Anwendung von Weißmacher-Zahncremes sollte der Zahnarzt zur Beratung gezogen werden. Manche Produkte reiben den Zahnschmelz aufgrund einer hohen abrasiven Wirkung ab. In dem Fall sollte auf eine tägliche Anwendung verzichtet werden.

Um Zahnverfärbungen von vornherein zu vermeiden, sollte eine gewissenhafte Mundhygiene und eine regelmäßige professionelle Zahnreinigung (PZR) in der Zahnarztpraxis durchführt werden. Der Verzicht auf Tabak sowie ein reduzierter Konsum von Kaffee, Tee, Rotwein und ähnlichen Genussmitteln, die zu Zahnverfärbungen beitragen, hilft ebenfalls, gelbe Zähne gar nicht erst entstehen zu lassen.

Zahnverfärbungen beseitigen

Behandlung beim Zahnarzt

Bei einer intrinsischen Verfärbung hilft das Bleichen der Zähne. Allerdings lässt sich ein verfärbter Zahnersatz (wie Kunststofffüllungen) mittels Bleichen nicht aufhellen, sondern muss gegebenenfalls ausgetauscht werden.

Bei einer extrinsischen Verfärbung kann nur eine professionelle Zahnreinigung (PZR) helfen.

Welche Varianten können zur Zahnaufhellung angewendet werden?

  • In-Office-Bleaching
  • Home-Bleaching
  • Walking-Bleach-Technik

IN-OFFICE-BLEACHING (POWER BLEACHING)

Bei dieser Methode werden höher konzentrierte Bleichgele eingesetzt, die direkt auf die Zähne aufgetragen werden. Zusätzlich kommt in unserer Praxis für ein noch besseres Ergebnis eine UV-Lampe zum Einsatz, die die Wirkung des Bleachinggels intensiviert. Nach ein bis drei Durchgängen á 15min ist die Aufhellung abgeschlossen. Durch diese Methode kann ein Wunsch nach helleren Zähnen schnell umgesetzt werden.

HOME-BLEACHING

Bei dieser Methode wird mittels Abformung der Zähne eine individuelle Kunststoffschiene in unserem Eigenlabor in Sinsheim hergestellt. Diese Schiene verdeckt die Zähne und wird mit Aufhellungsgel befüllt. Die mit Aufhellungsgel befüllte Schiene wird vom Patienten mehrere Stunden pro Tag an bis zu 14 aufeinanderfolgenden Tagen getragen.

WALKING-BLEACH-TECHNIK

Diese Methode wird eingesetzt, um einzelne, bereits abgestorbene Zähne, wieder aufzuhellen. Dafür wird die Krone des zuvor wurzelkanalbehandelten Zahnes geöffnet und das Bleichmittel in den Zahn eingebracht. Der Zahn wird anschließend provisorisch verschlossen, sodass die Einlage mehrere Tage wirken kann. Je nach Verfärbung kann dieser Vorgang wiederholt werden, bis die Zahnfarbe dem Wunschergebnis entspricht.

Die Zahnaufhellung hält oft jahrelang. Die Beständigkeit ist abhängig von der eigenen Mundhygiene sowie den individuellen Konsumgewohnheiten. Zusätzlich sollte für eine lange Haltbarkeit regelmäßig eine professionelle Zahnreinigung durchgeführt werden.

Vereinbaren Sie gerne einen Termin in unserer Praxis in Sinsheim, um sich umfassend beraten zu lassen.

Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 12:30 und 14:00 – 18:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 12:30 und 14:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 12:30 und 14:00 – 19:00 Uhr
Freitag 07:30 – 14:00 Uhr

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